
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wirksam. Die DSGVO ist keine Richtlinie der Europäischen Union, sondern eine Verordnung. Das Ziel der DSGVO ist es, durch eine Harmonisierung des Datenschutzes personenbezogene Daten in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichermassen zu schützen. Mehr über die Einzelheiten der DSGVO erfahren Sie in diesem PDF.
Wichtig ist zu wissen, dass gerade ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, ausgearbeitet wird. Firmen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben, dürften, wenn die Schweizer Version fertig ist, bei deren Umsetzung eine erhebliche Zeitersparnis haben.
Checkliste für Ihre Webseite
Wir haben eine Checkliste mit Massnahmen für Ihre Webseite zusammengestellt, um die DSGVO-Konformität zu erreichen. Die Checkliste ist eine reine Empfehlung unsererseits ohne Rechtsanspruch.

1. Hosting
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Webhoster
- SSL-Verschlüsselung

2. Cookies
- Hinweis zur Verwendung von Cookies mit Opt-out-Möglichkeit
Der Umgang mit Cookies wird erst im Jahr 2019 mit der neuen ePrivacy-Verodnung klar definiert. Trotzdem können Sie hier schon handeln und mit einem Pop-up auf Cookies und den Datenschutz verweisen.

3. Formulare und Kommentare
- SSL-Verschlüsselung
- IP-Adressen anonymisieren
- Gravatare deaktivieren und durch Avatare ersetzen
- Emojis deaktivieren
- Checkbox für die Zustimmung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

4. Social Media
Bei Social Media Plugins werden Daten direkt an das jeweilige soziale Nezwerk übertragen und sind deshalb nicht mehr DSGVO-konform. Die einzige Möglichkeit, um weiterhin dem Datenschutz gerecht zu werden, ist bis dato die sogenannte «Shariff-Methode».

5. Google Analytics
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google
- IP-Adresse anonymisieren
- User ID deaktivieren
- Datenaufbewahrung auf 14 Monate reduzieren
- Opt-Out-Möglichkeit

6. Einbettung fremder Inhalte
Bei eingebetteten Inhalten wie beispielsweise YouTube-Videos werden Daten direkt an YouTube übertragen – was nicht mehr DSGVO-konform ist. iFrames müssen deshalb beim Aufruf der Seite deaktiviert sein und dürfen erst nach der Zustimmung des Nutzers angezeigt werden.

7. Externe WordPress-Plugins
Theoretisch kann jedes installierte Plugin Daten irgendwohin übertragen. Dies zu überprüfen ist für «normale» Internetbesucher fast unmöglich.

8. Newsletter
- Double-Opt-In-Verfahren

9. Rechtliches
- Impressum
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutzerklärung
- Datenschutzbeauftragter (ab 9 Mitarbeiter, obligatorisch bei besonders geschützten Daten wie etwa Gesundheitsdaten)
Wir kümmern uns um die technische Umsetzung Ihrer Webseite zur DSGVO-Konformität.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Pascal Schmid oder Tobias Elsasser wenden.